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CeraCarbon Racing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt)  regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und 422 corse (Inhaber: D.Daurù). Sie sind Bestandteil jedes Kaufvertrages.

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1. Angebote und Preise

Die beim Bestellzeitpunkt im Internet publizierten Preise sind grundsätzlich während 20 Tagen ab Bestellung für beide Parteien verbindlich. Vorbehalten bleiben falsche Preise und/oder Produktspezifikationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstiger Fehler sowie Preis- und/oder Modelländerungen durch den Hersteller. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich inklusive Verpackung. Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken angegeben.

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2. Zahlungsbedingungen

Die Kaufpreise sind in bar, per Vorauskasse oder per Nachnahme zu begleichen. Skonti werden keine gewährt.

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3. Versand und Gefahrenübergang

Ab Lager verfügbare Artikel werden innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung ausgeliefert. Bei der Zahlungsvariante Vorauskasse wird die Ware erst nach Gutschrift des Rechungsbetrages versendet. Es werden die effektiven Transport-/Portokosten verrechnet. Verpackungsspesen fallen keine an. Allfällige Nachnahmegebühren sind in jedem Fall vom Käufer zu tragen. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes des Kaufgegenstandes.

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4. Lieferung

Die publizierten Liefertermine richten sich nach unserem aktuellen Informationsstand. Je nach Auftragslage und Versorgungssituation können die Termine kurzfristig ändern. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zum Rücktritt vom Kaufvertrag noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Wird vom Kunden auf der Bestellung nichts Gegenteiliges angegeben, so werden Teillieferungen ausdrücklich anerkannt.

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5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von 422 corse (Inhaber: D. Daurù). Dieser kann jederzeit am zuständigen Ort eingetragen werden.

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6. Mängelrügen

Mängelrügen müssen sofort nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Werden diese anerkannt, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung der Mängel oder falls dies nicht möglich ist, auf Lieferung einwandfreier Ersatzware.

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7. Garantie

Die Garantie besteht einzig und ausschliesslich in der Verpflichtung jene Teile im Rahmen der Herstellergarantie kostenlos zu reparieren, die einen Fabrikationsfehler aufweisen. Die Garantiedauer beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes auf der Offerte, dem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt ist. Für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren Funktionalität innerhalb des Motorrrades wird keinerlei Garantie oder Haftung übernommen. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des jeweiligen Herstellers. Für direkte oder indirekte Schäden sowie für Vermögensverlust bei Mängeln oder unsachgemässer Handhabung wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei im Motorsport eingesetzten Teilen erlischt die Garantie.

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8. Retouren / Umtausch

Ein eigentliches Umtauschrecht besteht nicht. Bitte nehmen Sie in jedem Fall zuerst Rücksprache mit uns. Voraussetzung ist zudem, dass die gelieferte Ware mit einem Lieferschein oder einer Rechnung unbeschädigt und funktionsfähig in ungeöffneter, einwandfreier Originalverpackung innert drei Arbeitstagen nach der Auslieferung retourniert wird. Ausschliesslich für den Kunden beschaffte oder im Preis reduzierte Ware kann nicht retourniert werden.

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9. Haftung

In keinem Fall haftet 422 corse  (Inhaber: D.Daurù) für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus der Bedienung, dem Gebrauch oder allfälligen Störungen oder dem Betriebsausfall der Produkte ergeben. Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter und dergleichen.

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10. Datenschutz

Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes DSG beschafft, verarbeitet und genutzt. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.

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11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Kanton Zug. Es gilt Schweizer Recht.

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12. Schlussbestimmungen

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

 

 

 

 

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